Türschließer
Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz müssen selbstschließend sein. Das kann durch geeignete, zugelassene Türschließer erreicht werden. Bei zweiflügeligen Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz ist eine zusätzliche Schließfolgeregelung vorgeschrieben um sicherzustellen, dass zuerst der Standflügel geschlossen wird und anschließend der Gangflügel. Des Weiteren sind moderne Feuerschutztüren oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt und verfügen über eine Kombination von Türschließmittel und Feststellanlage. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus, schließt das Türschließmittel die Tür automatisch.
All diese Anforderungen werden von uns in der Planung berücksichtigt und auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. Spezifische Kundenwünsche betreffend Form, Funktion und Farbe fließen selbstverständlich in die Konzeption des jeweiligen Projektes ein. Zur Auswahl stehen Türschließer zur sichtbaren Montage auf dem Blendrahmen sowie die vollständig integrierten Modelle, die bei geschlossener Türe unsichtbar sind.